KRANFIT – Wir kümmern uns um Ihre Krananlagen!

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist Teil der Betriebssicherheitsverordnung, die besagt, dass bei allen ortsfesten Betriebsmitteln eine regelmäßige elektrische Überprüfung stattfinden muss. Sie ist Teil der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV und sieht eine Prüfung vor, um das Bedien- und Wartungspersonal vor elektrischen Stromschlägen zu schützen. Die Prüffristen bei Kranalangen betragen hier alle 4 Jahre. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) wird unabhängig von der UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 durchgeführt und ist kein Ersatz für diese.

Gerne führen wir die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 auch bei Ihren Krananlagen durch!

Die Prüfung besteht aus Sicht- und Funktionsprüfungen, sowie aus mehreren elektrischen Messungen sowie der Erstellung eines Prüfprotokolls und wird ausschließlich durch eine geschulte Elektrofachkraft durchgeführt. Sprechen Sie uns gerne an, wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung und beraten Sie gerne!


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